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OLG Köln: Markenverletzung bei Domainweiterleitung PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Sunday, 14 May 2006

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 20.01.2006 (Az.: 6 U 146/05) über die Frage zu entscheiden, ob eine Markenverletzung auch bei einer Weiterleitung (Redirect) einer Domain vorliegt. Dies hat das Gericht bejaht und den Beklagten zur Unterlassung verurteilt.

 

Aus dem Urteil:

 

Die Beklagte hat die Domain "ecolab.de" für Laborchemikalien und Reagenzien verwendet und dadurch das Zeichen "ecolab" markenmäßig für Laborchemikalien und Reagenzien genutzt.

 

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte die Domain "ecolab.de" genutzt und eine Verknüpfung zwischen dieser Domain und der Domain "neolab.de" hergestellt hat, auf der sie Waren angeboten hat. Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass es für die Frage, ob die Beklagte damit die Domain "ecolab.de" markenmäßig benutzt hat, nicht darauf ankommt, ob die Verknüpfung - wie die Klägerin behauptet - im Wege der Umleitung mit Hilfe des HTML Befehls "Refresh" oder - wie die Beklagte behauptet - über einen Link hergestellt worden ist. In jedem Fall handelt es sich um eine Weiterleitung, bei der der Name der ersten, als "Durchgangsstation" verwendeten Domain, auf dem Bildschirm sichtbar ist. In einem solchen Fall ist die Frage, ob die als "Durchgangsstation" verwendete Domain markenmäßig benutzt wird, nach den allgemeinen Regeln zu beurteilen (Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 82). Sie ist hier zu bejahen. Mit der Einstiegsdomain "ecolab.de" verwendet die Beklagte die Wortmarke, die sie sich für Waren der Klasse 9 mit einer Priorität vom 06.11.1992 hat registrieren lassen.

 

 
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